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   OVG Thüringen, 01.11.2006 - 2 EO 714/06   

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OVG Thüringen, 01.11.2006 - 2 EO 714/06 (https://dejure.org/2006,33827)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.11.2006 - 2 EO 714/06 (https://dejure.org/2006,33827)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. November 2006 - 2 EO 714/06 (https://dejure.org/2006,33827)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    gegen a) den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 -,.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17. Juli 2006 - 4 E 390/06 We - und der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - verletzt den Beschwerdeführer zudem in seinem Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - wird aufgehoben, und die Sache wird an das Thüringer Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    gegen den Besetzungsbericht des Thüringer Justizministers vom 2. Februar 2006, dessen Mitteilung vom 2. März 2006, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17. Juli 2006 - 4 E 390/06 - und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 -.

    Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - verletzt ihn in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 5 Satz 1 und Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 Satz 2, Art. 87 Abs. 3 Thür- Verf und wird aufgehoben.

  • BVerfG, 07.02.2007 - 2 BvQ 62/06

    Erlass einer eA zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - hier

    im Wege der einstweiligen Anordnung die Wirkung der Beschlüsse des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - und des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17. Juli 2006 - 4 E 390/06 We - bis zu einer Entscheidung über eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, auszusetzen,.

    Die Wirkung des Beschlusses des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.

  • VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07

    Recht der Landesbeamten; Anordnungsgrund bei Konkurrenten mit verschiedenen

    Dieser ist regelmäßig bereits dann zu bejahen, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch - namentlich nach den Vorgaben des in Art. 33 Abs. 2 GG geregelten Prinzips der Bestenauslese - keine hinreichende Beachtung gefunden hat (OVG Weimar, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 34; OVG Weimar, Beschl. v. 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 19 f. des amtlichen Umdrucks, jeweils m.w.N., u.a. auf BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 12).

    Eine weitere Reduzierung würde dem Charakter des vorliegenden Konkurrenteneilrechtsschutzes nicht gerecht werden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 30 des amtlichen Umdrucks und Besch. v. 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 37 des amtlichen Umdrucks).

  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche

    Der Dienstherr ist nicht gehindert, die Suche nach dem am besten geeigneten Bewerber auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist fortzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 30; Beschluss des Senats vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - Abdruck, S. 24).
  • VG Weimar, 28.02.2013 - 1 E 1112/12

    Vorverlagerung der Auswahlentscheidung bei der Ausschreibung von

    Mithin liegt es im Ermessen des Dienstherrn, verspätete Bewerbungen dem Leistungsgrundsatz entsprechend noch zu berücksichtigen (Schnellenbach, Beamtenrecht, a.a.O., Rn. 78; Schnellenbach, Konkurrenzen um Beförderungsämter - geklärte und ungeklärte Fragen, ZBR 1997, 169, 171; Battis, a.a.O., § 8 Rn. 6 m.w.N.; VG Weimar, Beschluss vom 17.07.2006 - 4 E 390/06.We - S. 16 des amtlichen Abdrucks; ebenso OVG Weimar, Beschluss vom 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 24 f. des amtlichen Abdrucks; OVG Koblenz, Urteil vom 10.03.1965 - 2 A 77/64 -, DÖV 1966, 105; VGH Kassel, Urteil vom 12.11.1954 - OS I 47/53 -, DVBl. 1955, 331, 332), der Antragsgegner verhält sich aber in der Regel nicht rechtswidrig, wenn er verspätete Bewerbungen ohne Sachprüfung zurückweist (Schnellenbach, Konkurrenzen um Beförderungsämter - geklärte und ungeklärte Fragen, a. a. O.; Battis, a.a.O., § 8 Rn. 6).
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